Vorgehensweise im Risikomanagement im Hinblick auf die Invasion der Russischen Föderation in der Ukraine
ATRADIUS
Es wurden Sanktionen verhängt – nicht nur gegen Einzelpersonen und Unternehmen, sondern auch gegen bestimmte Waren und Branchen – und Atradius erwartet, dass weitere Sanktionen folgen werden. Weil viele Banken der Russischen Föderation sanktioniert oder vom SWIFT-System ausgeschlossen wurden, könnte sich die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen als noch problematischer erweisen. Es wird weiterhin jede Sanktion sorgfältig daraufhin überprüft, ob in der Folge Maßnahmen Eingriffe im Risikomanagement notwendig werden und wo sich Auswirkungen auf die Deckung ergeben könnten.
Darüber hinaus will man sicherstellen, dass die Versicherungsnehmer weiterhin sichere Geschäfte machen können, falls dies weiterhin erforderlich und im Rahmen der Sanktionen zulässig ist. In Anbetracht der aktuellen Umstände werden die Kreditlimite entsprechend der Höhe der Ausnutzung angepasst. Im Anschluss ist es erforderlich, dass jeweils immer vorab die schriftliche Zustimmung von Atradius eingeholt wird, sofern weitere Lieferungen vorgenommen werden sollen, um hierfür eine angemessene Deckung für neue Lieferungen in die Russische Föderation und in die Ukraine anzustreben. Hierfür sind v.a. eine Bestätigung wichtig, dass die Ware keinen Sanktionen oder Beschränkungen unterliegt und dass der Abnehmer über eine alternative Zahlungsmöglichkeit verfügt, falls dessen Bank von Sanktionen oder SWIFT-Beschränkungen betroffen ist.
Ziel sei es, Aufhebungen von Kreditlimiten nach Möglichkeit zu vermeiden und gemeinsam mit den Versicherungsnehmern Lösungen für jeden Einzelfall zu finden. Jeder neue Antrag werde sorgfältig geprüft, ebenso wie Ansprüche auf Entschädigungsleistungen.
(Quelle: Atradius Kreditversicherung – Schreiben an die Versicherungsnehmer v. 08.03.2022)
COFACE
Angesichts der kriegs- und sanktionsbedingten erheblichen Verschlechterung der Lage erachtet Coface die Wahrscheinlichkeit, dass russische Unternehmen nicht in der Lage sein werden, ihre Forderungen gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen zu begleichen, als extrem hoch.
Diese Situation stelle einen Gefahrerhöhenden Umstand im Sinne der Versicherungsverträge dar; weitere Lieferungen und/oder Erbringung von Dienstleistungen in die Russische Föderation sind ab dem Zeitpunkt der Information an die Versicherungsnehmer nicht mehr durch den Versicherungsschutz gedeckt.
Verfügt der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Erbringung von Dienstleistungen über stichhaltige Nachweise darüber, dass die Zahlungskanäle offen bleiben und es keine Anzeichen dafür gibt, dass diese Zahlungskanäle geschlossen werden, könnten abweichend davon dennoch Lieferungen und/oder die Erbringung von
Dienstleistungen unter Versicherungsschutz fortgesetzt werden. Sollte es zu einem Schadenfall kommen, ist die Entschädigung u.a. daher davon abhängig, dass der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass im Hinblick auf dieses Risiko mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgegangen wird und alle angemessenen und notwendigen Prüfungen vor den entsprechenden Lieferungen oder Dienstleistungen durchgeführt wurden.
Die o.g. Bedingungen gelten auch für alle Lieferungen oder Leistungen, die unter die Regelungen der Versicherungsverträge zu „Binding Order“, „Pending Order“ oder „Nachlaufdeckung / Nachdeckungsfrist (Grace periods)“ im Zusammenhang mit reduzierten oder aufgehobenen Limitentscheidungen fallen.
(Quelle: Coface, Niederlassung in Deutschland – Schreiben an die Versicherungsnehmer v. 06.03.2022)
EULER HERMES
Euler Hermes hat seine Versicherungsnehmer bisher nicht direkt angeschrieben, stellt aber über eine Themenseite aktualisiert Informationen zur Verfügung.
Euler Hermes – Informationen zum Ukraine-Krieg für Kunden und Partner