Mitte Dezember hat der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts, kurz VerStModG, verabschiedet. Durch die Gesetzesmodernisierung soll mehr Rechtssicherheit geschaffen und die Fragen des nationalen Besteuerungsrechts neu geregelt werden. Die Gesetzesänderung betrifft generell Versicherungsnehmer, die in Deutschland versichert sind, gleichzeitig ihren Sitz in Deutschland haben und ausländische Tochtergesellschaften in einem Nicht-EWR/EU-Land in der Police mitversichert haben.
Das Gesetz beinhaltet keine Änderung des Steuersatzes, sondern einige grundlegende Änderungen in der Anwendbarkeit der Versicherungsteuer bei international ausgerichteten Versicherungen. Kurz gefasst: Das Gesetz führt zu einer Besteuerung von Mitversicherten Unternehmen in Drittländern mit deutscher Versicherungssteuer von 19 %. Die Besteuerung im Drittland bleibt wie bisher unverändert. Es kommt also zu einer Doppelbesteuerung.
Bei Euler Hermes sind sowohl Versicherungsnehmer mit Sitz in Deutschland der Produktsparten Warenkredit-, Investitionsgüterkredit- und Vertrauensschadenversicherung als auch der World Agency betroffen, sofern diese über Mitversicherte in einem Drittland (außerhalb EU/EWR) verfügen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Großbritannien gilt seit dem 01.01.2021 auch als Drittland. Von den Gesetzesänderungen nicht betroffen sind Versicherungsnehmer, die außerhalb Deutschlands sitzen oder die nur Mitversicherte mit Sitz in einem EU/EWR Land haben.
Für Policen der Vertrauensschadenversicherung, die Risiken in Drittländern inkl. Großbritannien beinhalten, werden derzeit weder maschinelle noch manuelle Abrechnungen vorgenommen. Die Prämienabrechnungen im Delkrederegeschäft erfolgen weiterhin unverändert und werden ggf. mit neuen Rechnungen korrigiert.
Der Gesetzestext gibt keine eindeutige Auskunft darüber, ab wann die Änderungen und damit der neue Steuersatz auf die Policen angewendet werden müssen. Eine Klärung wurde bereits unter Einbeziehung des GDV angestoßen. Wir prüfen derzeit, wie wir die am 10.12.2020 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen (auch im Zusammenhang mit dem Brexit) in unserem Haus umsetzen können. Sobald alle Fragen zur Handhabung beantwortet sind, werden die verbleibenden bzw. korrigierten Prämienrechnungen erstellt. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie und unsere Kunden gewohnt informiert. Wenden Sie sich bei individuellen Fragestellungen gerne an Ihre bekannten Ansprechpartner.
Quelle: Euler Hermes Broker Journal 02|2021 (08.02.2021)
|