Management der Kredit- und Kautionsversicherung sowie von Finanzierungslinien – Empfehlungen (Stand: 07.04.2020)
KREDITVERSICHERUNG
a. Grundsatz
– Alle bisherigen vertraglichen Verpflichtungen gem. AVB oder Sondervereinbarungen/-klauseln gelten weiterhin.
– Sämtliche Obliegenheiten sind uneingeschränkt zu beachten (z.B. Umsatzmeldung / Saldenmeldungen, Überfälligkeitsmeldungen etc.).
b. Wurden inzwischen vertragliche Optionen genutzt?
– Verlängerung von Zahlungszielen (z.B. im Inland von 30 Tage auf 90 Tage etc.)
– Verlängerung der Meldezeiträume für überfällige Forderungen (z.B. von 30 Tage auf 60 Tage etc.)
– zeitlich befristete Liefermöglichkeiten nach einer Limitreduzierung oder Limitaufhebung (sog. Nachlaufdeckung)
c. Risikotransfer und Kreditlimite
– Sollen bisher ausgeschlossene Kunden mitversichert werden?
– Gibt es noch unversicherte Bereiche im Inland oder Ausland?
– Besteht ein zusätzlicher Limitbedarf (z.B. Top up-Deckung)?
– Wurden befristete Zusatzlimite genutzt (z.B. saisonaler Bedarf etc.)
– Kennen Sie das Problem einer Insolvenzanfechtung?
d. Schadenregulierung
– Fragen Sie Ihren Versicherer zum aktuellen Stand bei bereits geprüften Schäden!
– Bitten Sie um eine beschleunigte Schadenauszahlung!
e. Allgemeine Empfehlungen
– Berücksichtigen Sie die neuesten persönlichen Nachrichten Ihres Kreditversicherers (z.B. Verlängerung von vertraglich vereinbarten Fristen, Prämienzahlungen etc.).
– Bleiben Sie im engen Kontakt bzw. nehmen Sie Kontakt mit den verantwortlichen Personen für die Limitentscheidungen beim Kreditversicherer auf.
– Verwenden Sie die Online-Tools Ihres Kreditversicherers zur Risikoanalyse (z.B. Detailinformationen zur Kundenbewertung, Portfolio-Übersicht etc.).
– Informieren Sie Ihre Kunden über neueste Limitentscheidungen (Reduzierung oder Aufhebung) zur Erhöhung der Transparenz (z.B. Einreichung von neuen oder aktuellen Finanzdaten beim Kreditversicherer).
– Achten Sie trotz der aktuellen Krise weiterhin auf die Sicherung Ihrer Lieferungen und Leistungen gegenüber Ihren Kunden.
KAUTIONSVERSICHERUNG (AVALE)
– Beinhalten Ihre Kreditzusagen nachteilige Änderungsklauseln?
– Haben die Kreditzusagen feste Laufzeiten?
– Welche Finanzdaten müssen zu welchem Zeitpunkt bereitgestellt werden?
– Sind die Avale bei mehreren Kautionsversicherern verteilt?
– Passt der Obligostand zur Kreditzusage?
FINANZIERUNGSLINIEN
– Drohen evtl. Vertragsverletzungen oder Verletzungen von Nebenabreden (z.B. Brüche von Financial Covenants etc.)?
– Gibt es eine proaktive Finanzkommunikation bzw. ein Finanzmarketing gegenüber externen Interessengruppen (z.B. Kreditversicherer, Bürgschaftsgebern etc.)?
– Funktioniert beim Factoring im Zwei-Vertragsmodell der Ankauf von Forderungen ohne Probleme?
Sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf und erarbeiten individuelle Angebote sowie Lösungen für Sie zur Liquiditätssicherung und Liquiditätsbeschaffung für Ihr Unternehmen.
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